METIS HSE & ENGINEERING

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: März 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Metis HSE & Engineering UG (haftungsbeschränkt), Klosterstraße 34, 40211 Düsseldorf (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Erbringung von HSE-Beratungs-, SiGeKo- und Engineering-Dienstleistungen.

Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Der Auftraggeber ist an seine Bestellung für die Dauer von 14 Tagen gebunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und/oder der Auftragsbestätigung. Hierzu zählen insbesondere:

HSE-Konzepte und Managementsysteme (inkl. ISO 45001 / 14001 / 9001)

Sicherheits- und Gesundheitskoordination (SiGeKo) nach Baustellenverordnung

SiFa-Betreuung nach ASiG

Engineering- und technische Dokumentationsleistungen

Schulungen, Audits und Beratungsleistungen

Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Er benennt einen zuständigen Ansprechpartner.

Verzögerungen, die aus unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Entstehende Mehrkosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 BGB berechnet.

Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als 4 Wochen ist eine Abschlagszahlung von 30 % des vereinbarten Honorars bei Auftragserteilung fällig.

§ 6 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 3 Jahren.

Als vertraulich gelten insbesondere technische und kaufmännische Daten, Konzepte, Berichte und sonstige Unterlagen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden, unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Die Haftung des Auftragnehmers für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.

Die Haftungsbeschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

Alle vom Auftragnehmer erstellten Konzepte, Berichte, Dokumentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

Eine Weitergabe an Dritte oder eine Verwendung für andere Projekte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 9 Kündigung und Laufzeit

Dauerschuldverhältnisse (z.B. SiGeKo-Betreuung, SiFa-Betreuung) können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart wurde.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholtem Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder bei schwerwiegender Verletzung der Mitwirkungspflichten.

Bereits erbrachte Leistungen sind bis zum Kündigungszeitpunkt anteilig zu vergüten.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Düsseldorf, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


METIS HSE & ENGINEERING

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Stand: März 2026 — gemäß DSGVO und ePrivacy-Richtlinie

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Metis HSE & Engineering UG (haftungsbeschränkt)

Nidhal Tarkhani

Klosterstraße 34, 40211 Düsseldorf

E-Mail: info@metishse.com

Telefon: +49 173 534 99 49

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